Aus- und Weiterbildung
Wer Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit hat, wendet sich zunächst an die Dezernenten des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege, Abteilung Landesarchäologie (Tel. 0385-588-79101), oder an Ihre zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.
Für die Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger werden regelmäßig Lehrgänge – sowohl theoretisch als auch praktisch im Gelände – angeboten.
Wenn Interessenten in den Lehrgängen die nötige Sachkunde erworben haben, können sie zum ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger ernannt werden. Für die Ernennung ist das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Die Ernennung erfolgt auf den beiden Regionaltagungen, die jeweils im Frühjahr und Herbst vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit der Archäologischen Gesellschaft für Mecklenburg und Vorpommern e. V. und dem Landesverband für Unterwasserarchäologie Mecklenburg-Vorpommern e. V. ausgerichtet werden.
Bei der Ernennung wird der "Ausweis für Ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger" übergeben, mit dem sich der Inhaber bzw. die Inhaberin als ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger zu erkennen geben können. Der Ausweis ist mit dem Landeswappen und dem Siegel des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern versehen.
Zudem erhalten die ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger auf Antrag ein Einlegeblatt für ihren Bodendenkmalpfleger-Ausweis, in dem die zusätzliche Qualifikation zum Einsatz eines Metalldetektors (Lehrgang Methoden der Feldbegehung) bescheinigt wird. In dem Einlegeblatt ist das jeweilige regionale Tätigkeitsgebiet vermerkt. Die Gültigkeit des Einlegeblatts ist auf 2 Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden.
Was macht die Arbeitsgemeinschaft "De Ackerlöper"?
Rechte, Pflichten und Grenzen des ehrenamtlichen
Bodendenkmalpflegers
Die rechtlichen Grundlagen sind im Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern 1998 (DSchG M-V), im Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz MV 2014 (VwVfG M-V) und in der Verwaltungsvorschrift für ehrenamtliche Denkmalpfleger 1997 (VV ehrenamtliche Denkmalpfleger) geregelt.
Gemäß Nr. 1.1 VV ehrenamtliche Denkmalpfleger wird der ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger von den fachlich zuständigen Denkmalfachbehörde auf Vorschlag der unteren Denkmalschutzbehörde bestellt, in deren Gebiet er tätig wird. Die Bestellung ist widerruflich befristet für die Dauer von 5 Jahren. Der ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger erhält bei der Bestellung einen Ausweis. Damit wird der ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger gemäß § 83 Abs. 2 VwVfg M-V verpflichtet. Seine Ausübung soll gewissenhaft, unparteiisch, verschwiegen und unentgeltlich erfolgen.
Der ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger
Aufgaben
Der ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger hat im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes folgende Aufgaben:
Praktische Tätigkeiten des ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegers sind
Nicht erlaubt: